Freiheiten, die wir lieben sollen (II)

Freie Fahrt für freie Bürger!“ – mit diesem eher männlichen als dämlichen Slogan machte der ADAC in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts Wahlkampfhilfe für die Union. Grund der Aufregung: Die damalige sozialliberale Koalition plante allen Ernstes, auf Landstraßen (!) 100 km/h als Tempolimit zu beschließen. Konnte der freie Bürger bislang doch politisch ungebremst mit 150 Sachen auf den engen und kurvenreichen Landstraßen sein Leben an einem Baum am Straßenrand, den man zu fällen vergessen hatte, aushauchen (schiefe Bilder sind journalistisch gerade voll in).

Nun gibt es seit Jahrzehnten in Deutschland die Diskussion um ein Tempolimit auf Autobahnen, welches von der Union ebenso lang abgelehnt wird, weil man nicht in die „Freiheit der Bürger“ eingreifen wolle. Wer jetzt die Hoffnung hatte, dass angesichts explodierender Energiepreise wegen einer sich durch den Iran-Krieg abzeichnenden weltweiten Mangellage die Regierung ein Einsehen hätte und Deutschland als letztes Land in Europa eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen einführen würde, sah sich (wie erwartet) erneut enttäuscht.

Der Benzinpreis werde nicht auf deutschen Autobahnen gemacht, verkündet dummdreist Wirtschaftsministerin Reiche und schlägt stattdessen vor, die Pendlerpauschale (also den Betrag, den ein Berufstätiger pro Kilometer Wegstrecke zum Arbeitsplatz von seinem steuerpflichtigem Einkommen abziehen darf) zu erhöhen. Solche Steuererleichterungen helfen naturgemäß immer zuerst denen, die hohe Steuersätze haben, also gut verdienen. Zum anderen ist Reiches Ziel offensichtlich, dass die Menschen trotz irrer Benzinpreise genau so viel Sprit verbrennen wie bisher – den Aufpreis zahlt der Staat.

Selbst das Argument der bislang nur durch gruselige neoliberale Statements aufgefallenen „Wirtschaftsweisen“ Veronika Grimm, es könne nicht sein, dass man im reichen Deutschland den weltweit knapp gewordenen Treibstoff auf den Autobahnen sinnlos und ungehemmt verprasst, während in ärmeren Ländern die Produktion von Nahrungsmitteln nicht mehr finanzierbar ist und zusammenbricht (fast, liebe Frau Grimm, könnte ich vergessen, was Sie sonst schon so rausgehauen haben) prallt an der Wirtschaftsministerin ab.

Was uns hier als „Freiheit“, noch dazu schlecht getarnt, verkauft wird, ist nichts anderes als das rücksichtslose, empathielose Profitstreben deutscher „Schlüsselindustrien“, also der Auto- und Energiekonzerne. Audi, BMW, VW, Mercedes können ihre „Premium-Autos“ nur verkaufen, solange es in Deutschland Pisten gibt, auf denen man mit 250-300 Sachen drüberbrettern kann, koste es, was es wolle.

Heftig wehrt sich die Ministerin natürlich auch gegen die von Finanzminister Klingbeil in die Diskussion eingebrachte Übergewinnsteuer, ein Instrument, mit dem man die ja ganz offensichtlichen Abzock-Milliarden der Mineralölkonzerne wenigstens teilweise „abschöpfen“ könnte. Das würde die Raffinerien, die angeblich ohnehin unter den schweren Standortbedingungen in Deutschland litten, nicht verkraften. Da kommen einem fast die Tränen.

Immerhin hat bislang niemand aus diesen Kreisen mit Abwanderung ins Ausland gedroht. Erstens ist es ziemlich schwierig, eine Raffinerie ins Ausland zu verlegen oder dort eine völlig neue aufzubauen. Und zweitens: In welchem anderen Land könnten die Fossil-Energiekonzerne denn sicherer sein, dass ihr umweltschädigender und überteuerter Sprit wohl auch noch im nächsten Jahrhundert verkauft wird – dank einer Wirtschaftsministerin, die ihr ganzes Berufsleben lang als Lobbyistin für Kernenergie und Gentechnik tätig war, seit 2019 als Vorsitzende Geschäftsführerin der E.ON-Tochter Westenergie auch hauptberuflich wieder für fossile Energien – mit den sich daraus ergebenden engen geschäftlichen und persönlichen Beziehungen.

Freiheiten, die wir lieben sollen: Der freie Markt.

Der „freie“ Markt ist eines der gepriesenen Wesensmerkmale des Kapitalismus. Dazu gehört auch der „freie“ Markt mit Aktien, der weitgehend von Großinvestoren dominiert wird, für die Aktien längst nicht mehr eine Widerspiegelung des Wertes oder der erhofften Wertentwicklung der ausgebenden Unternehmen sind, sondern reine Spekulationsobjekte: Welche kurzfristige wirtschaftliche oder finanzpolitische Entscheidung wird Aktienkurse treiben oder absenken? Dieser Trend wird dann durch sekundenschnellen riesigen An- oder Abverkauf von Aktien gezielt verstärkt.

So hat es Porsche vor einigen Jahren durch künstliche, selbsterzeugte Nachfrage nach seinen Aktien, der dann die Großinvestoren gefolgt sind, für ein paar Tage zum „wertvollsten“ Unternehmen der Welt gebracht, bis der Schmu aufflog.

Offiziell ist Insider-Handel, also der Kauf oder Verkauf von Aktien auf Grund von Insiderwissen über firmeninterne Entwicklungen verboten, was aber in den seltesten Fällen beweisbar ist. Ansonsten ist der Finanzmarkt wie der Kapitalismus generell eine völlig moralfreie Veranstaltung.

Ein aktuelles Beispiel zeigt, warum Familien wie in den USA z.B. Trump oder Kushner, die ja mit ihren eigenen Unternehmen eher mittelmäßig erfolgreich sind, dennoch rasant immer reicher werden:

Wiederholt verkündet Trump, der Irankrieg werde bald sein Ende finden, man stehe kurz vor einem „Deal“. In einer fast schon krankhaften, zumindest aber erstaunlich bornierten Gier, von den dadurch erhofften steigenden Geschäften möglichst viel abzukriegen, kaufen die Investoren im großen Stil Aktien (mit Geld, das sie in Krisenzeiten gerne mal in andere Anlageformen wie z.B. Gold umgeleitet haben). Dies lässt sich fast im Minutentakt an den Entwicklungen der großen Börsen nachverfolgen. Spätestens zwei Tage drauf kommt das Dementi: Es werde doch noch länger dauern, eventuell müsse man erst eine Ölinsel zerbomben oder eine Bodeninitiative starten. Schon werden die Aktien wieder in großen Mengen abgestoßen (Öl bleibt knapp und teuer), die Kurse verfallen.

Nun wissen die Familien Trump/Kushner (und vielleicht ein paar eingeweihte) natürlich, wann Trump den angeblich bevorstehenden Frieden verkünden wird und können sich vorher mit billigen Aktien eindecken. Sie wissen aber auch, wann das Dementi kommt und können ihre jetzt teueren Aktien mühelos vor ihrem Verfall verkaufen. Noch glauben die Investoren ja an das Geschäft. Das alles ist übrigens völlig legal. Trumps Aktienhandel hat nämlich offiziell gar nichts mit Trumps Amtsführung zu tun.

Man soll übrigens nicht glauben, dass solche „Verwerfungen“, die nichts anderes sind als ganz normale kapitalistische Finanzgeschäfte, auf die USA beschränkt sind. In (bislang erst) kleinerem Ausmaß kommt das auch bei uns gelegentlich raus. Als deutlich wurde, dass Spahns extrem überteuerte Masken-Deals inklusive der millionenschweren Provisionen alle an persönliche, Geschäfts- oder Parteifreunde gingen, hat er das nicht mal abgestritten oder peinlich gefunden. Er hat (so viel Skrupellosigkeit muss sein, wenn man ganz großer Akteur sein will) erklärt, es sei doch ganz normal, dass man sich in Krisenzeiten auf Leute verlässt, die man kennt.

Ein ehemaliger Würzburger Kämmerer, also der Mensch, der die städtischen Finanzen verwaltet, war während seiner Amtszeit auch sehr aktiv im Immobiliengeschäft und hat unter anderem einen recht lebhaften Handel mit Grundstücken betrieben, die die Stadt Würzburg veräußert hat. Sinngemäß hat er erklärt, dass diese Geschäfte alle gar nichts mit seiner Funktion als Kämmerer und „Liegenschaftsreferent“ (also als Verwalter städtischer Grundstücke) zu tun hatten. Offensichtlich hat er sich da immer ganz fest die Ohren zugehalten, wenn es in der Verwaltung und im Stadtrat um Entwicklung der städtischen Grundstücke ging.

Dieser Kämmerer (CSU) ist auf eigenen Wunsch aus der Würzburger Stadtverwaltung ausgestiegen. Nicht aus Reue oder so. Er wurde Vorstand im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg, also der Firma, die alle Geschäfte des Landkreises abwickelt. Gewählt vom Kreistag mit CSU-Mehrheit auf Vorschlag des Landrates (CSU). Da geht es immerhin nicht mehr um städtische Grundstücke.

Übrigens: Die bisherige Vorständin dieses Kommunalunternehmens (SPD) wurde entlassen mit dem Vorwurf der „Vorteilsnahme“. Sie hatte verlangt, genau so besoldet zu werden wie ihr männlicher Vorgänger (CSU).

Amerika, du bist so nah!

Angst vor Vance?

Viele im Bekanntenkreis sind sich einig: Trump müsse seine zweite Wahlperiode überleben, weil bei einem vorzeitigen Ausfall mit Vizepräsident Vance eine noch gefährlichere Alternative an die Macht käme, die im Gegensatz zu Trump rational handle.

Es mehren sich die Zweifel an diesem Standpunkt:

Trump befindet sich in einem geradezu irrsinnigen Machtrausch. Ja, das ist irrsinnig, der ist unzurechnungsfähig. Er schwafelt davon, wie viele „Frieden“ er schon „gestiftet“ habe und ist beleidigt, dass er den Friedensnobelpreis nicht bekommen hat. Er glaubt vermutlich wirklich an seine Aussagen wie, ER könne „mit Kuba machen, was er wolle“, ER könne die iranische Öl-Exportinsel Charg noch einmal „zum Spaß“ bombardieren.

Dass der von ihm mit Israel angezettelte Irankrieg den gesamten nahen Osten in ein hochexplosives Pulverfass verwandelt hat, an das schon ständig die Lunte gelegt wird, dass die relative Ruhe im Gaza-Streifen von Israel dazu benutzt wird, im Süden des nominell souveränen Staats Libanon ein zweites Gaza hinzubomben, nimmt er nicht wahr. Dass er mit seinen ständigen Drohungen und Rückziehern, mit seinen Lügen über angebliche Verhandlungserfolge, die dann doch immer scheitern, weil es sie vermutlich nie gab, die Weltwirtschaft in einen gefährlichen Taumel versetzt, dessen Folgen wie immer als erste die zu spüren bekommen, die ohnehin schon hungern, interessiert ihn nicht.

Offenkundige Kriegsverbrechen und Geisteskrankheit wären rechtlich hinreichende Gründe für ein Impeachment-Verfahren, also eine Anklage des Präsidenten mit dem Ziel, ihn aus dem Amt zu entfernen. Die, die das zu initiieren hätte, die Demokratische Partei, denkt offensichtlich nicht einmal dran. Darüber wird an anderer Stelle zu sprechen sein.

Aber auch niemand in seiner Partei, weder Vizepräsident Vance, noch der eher besonnen daherkommende Außenminister Rubio halten ihn auf. Diese sind selber als potentielle Nachfolger offensichtlich so machtgeil, dass sie ihn alles machen, selbst die Welt zerstören lassen. 

Die beiden müssen gewusst haben von den Warnungen der eigenen Geheimdienste vor einem Militärschlag gegen den Iran, der wie ein zweites Vietnam ausgehen könne. Gehen die sprichwörtlich über tausende von Leichen, um eventuell selbst Präsident zu werden?

Da niemand in der demokratischen Partei offenbar ernstlich vorhat, das zu verhindern, werden wohl Vance oder Rubio im Januar 2029 die Wahl für ihre Präsidentschaft organisieren. Und darin liegt tatsächlich eine kleine Chance: Welcher der beiden es auch immer wird: Er wird versuchen, seine Macht zu erhalten, möglichst über zwei Wahlperioden. Und er wird wissen, dass er das nicht mit acht Jahren Krieg, Wirtschaftskrise und in internationaler Isolation schaffen kann.

Das heißt natürlich nicht, dass die USA nach Trump zu einem friedfertigen internationalen Partner werden. Das waren sie nie, auch nicht unter demokratischen Präsidenten. Es würde nur bedeuten, dass die amerikanische Politik der Weltbeherrschung, also der „normale“ Irrsinn einer kapitalistischen Großmacht, mit rationaleren Methoden betrieben wird, die auch berücksichtigen, dass selbst eine Weltmacht auf eine funktionierende Weltwirtschaft angewiesen ist. Das würde sie immerhin berechenbarer machen.

Insofern müsste man sich vor einer vorzeitigen „Entnahme“ des amtierenden Präsidenten nicht fürchten. In der Geschichte der USA ist dem HERRN, der Natur oder sonstwem da doch öfter mal was eingefallen.

Mehr Bürokratie wagen!

Die Verwaltung der Stadt Würzburg war offensichtlich der Meinung, dass zu unklar geregelt sei, wieviele Auto- und Fahrradstellplätze unterschiedlichen Gebäudetypen amtlich zuzuweisen sind. Herausgekommen ist die Amtliche Bekanntmachung der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzplatzsatzung). Alle im folgenden fettgedruckten Zitate entstammen wörtlich dieser Satzung, die sehr rechtssicher ist, was man schon daran erkennen kann, dass Autos gestellt (Stellplatz), Fahrräder dagegen abgestellt (Abstellplatz) werden, was sich allerdings in der Kurzbezeichnung nur ungenügend abzeichnet, die korrekterweise eigentlich „Stellplatzabstellplatzsatzung“ heißen müsste, was wiederum zu dem Missverständnis führen könnte, dass es bei dieser Satzung um das Abstellen von Stellplätzen geht. Das ist allerdings schon die einzige terminologische Ungenauigkeit.

Es werden (Verzähler nicht ausgeschlossen) 42 Gebäude bzw. andere Verkehrsquellen aufgelistet, denen dann eine verbindlich anbei zu errichtende Zahl von Stellplätzen bzw. Abstellplätzen zugeschrieben wird. So weit, so klar. Fast. Jedem mitdenkenden Beamten ist klar, dass in einer Stadt wie Würzburg nicht alle Stellplätze bzw. Abstellplätze über einen Kamm geschoren werden können, weshalb das Stadtgebiet in zwei Zonen aufgeteilt wird, wobei Zone I präzise durch die sie umgebenden Straßen (Röntgenring … Mainkai und Kranenkai) definiert wird. Zone II ist deutlich schwerer einzugrenzen, weswegen man auf die Formulierung zurückgreift, Zone II umfasst das übrige Stadtgebiet. Klingt doch gut. Aber zur Sicherheit muss natürlich klargestellt werden: mit Ausnahme der vorstehend definierten Zone I.

Nach dieser erstaunlich launigen Einführung in die Stellplatzplatzsatzung wird grundsätzlich geklärt, dass bei der Errichtung von Anlagen, für die ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, also die oben genannten Verkehrsquellen, Stellplätze zu errichten sind. Auch bei Änderung oder Nutzungsänderung sind Stellplätze zu errichten, wenn durch die Änderung oder Nutzungsänderung zusätzlicher Verkehr zu erwarten ist, es sei denn, es handelt sich um eine Änderung, die zu Wohnzwecken erfolgt oder um Freischankflächen bis 100 Quadratmeter. Offensichtlich geht man davon aus, dass die Leute zum Wohnen und Saufen nicht mit dem Auto kommen.

Anlage 1 der Satzung, die, um Missverständnissen vorzubeugen, als Bestandteil der Satzung definiert wird, regelt nun im Detail, wieviele Stellplätze (St.) und Abstellplätze (Ast.), also die für Fahrräder, zu errichten sind, z.B. für Wohngebäude mit Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von < 30 qm 0,5 St. je Wohneinheit plus ein Ast. je Wohneinheit, wohingegen bei Wohneinheiten > 150 qm zwei St. und zwei Ast. zu errichten sind. Die Logik ist klar: Bonzen mit dicken Wohnungen haben gerne einmal zwei Autos, Kleinwohnungsinhaber höchstens ein halbes. So durchdacht geht es weiter: Bei Studentenwohnheimen braucht es 1 St. je 5 Betten und 1 Ast. je 2 Betten, während z.B. für Schwesternwohnheime 1 St. je 4 Betten und gar kein Ast. benötigt wird. Schwestern fahren bekanntermaßen nicht Rad. Auch Büro- und Verwaltungsräume allgemein werden offenbar grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad angefahren (0 Ast.). Überlegt ist auch die Regelung für Sportstätten. Freibäder, Hallenbäder, Tennisplätze, Minigolfplätze, Kegel- und Bowlingbahnen, Bootshäuser und Fitnesscenter: Bei jeder dieser Anlagen hat ein sicher sehr diskussionsfreudiger Ausschuss einen unterschiedlichen Bedarf an St. und Ast. festgestellt, ebenso gibt es natürlich einen Unterschied zwischen Kleingartenanlagen und Friedhöfen, wo 1 St. (nein, nicht pro z.B. 10 letzte Ruhebettstätten, das gäbe ja eine pietätlose Zählerei, sondern pro 1500 qm Liegefläche) herzustellen sind. Falls eine Anlage nicht die in der Satzung vorgesehene Anzahl von Betten hat, sondern z.B. sieben, wird das nach den Vorgaben berechnet und die Stellplätze werden gerundet. Auch eine schöne Vorstellung.

So lobenswert dieses tiefe Durchdringen der städtischen Stellplatz- und Abstellplatzbedürfnisse ist, um manche notwendige Regelung drückt sich die Satzung: Ungeklärt bleibt, wie viele St. und Ast. städtische Flugplätze wie der am Schenkenturm zu errichten haben, zumal auch offen bleibt, wieviele Fst. für Kleinflugzeuge oder Ultrakleinflugzeuge benötigt werden. Auch der Stadtwald bleibt unerwähnt. Hier scheitern die Beamten vermutlich an der Realität. Im Sinne des Umwelt- und Tierschutzes wäre hier sicher ein Ast. pro Hochsitz (z.B. einen Drückjagdbock) angemessen, da aber beides nicht unbedingt das Anliegen des Jägersmannes ist und er deshalb lieber mit dem Range Rover anreist, sollte vielleicht doch ein St. in Erwägung gezogen werden.

Man sieht, der zuständige Ausschuss wird sich demnächst mit einer Änderungssatzung zur Änderung der Stellplatzplatzsatzung befassen müssen.

Auch an die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Würzburg (Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung) (auf www.wuerzburg.de) müsste man nochmal ran: Zwar ist dort geregelt, welches Streugut verwendet werden darf und wohin man sein Räumgut zu schippen hat, aber sonst fehlt praktisch alles: Weder ist die notwendige Menge des in Gebrauch zu bringenden Streuguts (z. B. Sandkörner pro Bett bzw. Wohneinheit oder je 10 Kleiderablagen im Hallenbad) geregelt noch die Frage geklärt, ob die Menge des Streuguts bei St. proportional zur zeitlichen Bestelltheit des St., da er in dieser Zeit ja von Witterungseinflüssen weitgehend verschont bleibt, zu reduzieren ist.
Es hängt halt alles zusammen.

Zwei Anmerkungen:

Die Stellplatzplatzsatzung wurde amtlich bekanntgemacht in der Mainpost vom 7. Oktober 2025.

Die deutsche Wirtschaft bejammert lautstark die hohen bürokratischen Auflagen. Wenn diese jedoch reduziert bzw. ausgesetzt werden wie während der Pandemie, wird beschissen, was das Zeug hält.

Das geht doch besser!

Das geht doch besser!

Seit Wochen macht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung mit entlarvenden Lösungsvorschlägen zur „Rentenkrise“ von sich reden. Zunächst ging es darum, einen „Rentner-Soli“ einzuführen, bei dem „reiche“ Rentner 10% ihrer Rente für die ärmeren abdrücken sollten. Dabei war ein großzügiger Freibetrag von 1000 Euro im Monat vorgesehen, heißt, von jedem Euro, den die Rente über 1000 hinausgeht, sollten 10% Soli abgezogen werden.

Damit’s nicht gar so brutal aussieht, wurde nachgeschoben, dass selbstverständlich auch Beamte und Selbstständige diesen Soli zu leisten hätten. Nur: Wegen der diversen Beitragsbemessungsgrenzen halten sich selbst diese Renten im bescheidenen Rahmen. Die wirklich hohen Einkommen aus Wirtschaftstätigkeit oder Vermögen blieben wieder außen vor, da deren Bezieher ihre Altersversorgung außerhalb des staatlichen Rentensystems organisieren.

Krasser kann man eigentlich nicht klarmachen, dass, wie hier immer wieder angeprangert, die Ärmeren der Gesellschaft sich gefälligst solidarisch selbst zu versorgen zu haben und den reichen Teil der Bevölkerung (besonders den Teil, der inzwischen 7 Billiarden(!) Euro angesammelt hat) bittschön in Ruhe lassen möchten.

Kann man nicht? Doch, kann man!

DIW-Chef Fratscher entzückt die Reichen Deutschlands mit dem Vorschlag, alle Rentnerinnen und Rentner sollten ein verpflichtendes soziales Jahr ableisten. Schließlich habe die jetzige Rentnergeneration viel zu wenige Kinder in die Welt gesetzt. Und die Jüngeren litten ohnehin schon an zu hohen Sozialabgaben (ja, siehe oben) und an den Folgen des Klimawandels (der zum ganz überwiegenden Teil durch das Konsumverhalten der Milliardäre hervorgerufen wird).

Dieses Konzept ist ganz und gar unausgegoren:

Wir schlagen einen Reichsrentnerarbeitsdienst vor, für alle Rentner und Beamten und streng gestaffelt nach dem Verursacherprinzip:

Rentner, die drei oder mehr Kinder haben, werden vom Arbeitsdienst befreit, Rentner mit zwei Kindern müssen ein Jahr ableisten, Rentner mit einem Kind zwei Jahre, Rentner ohne Kinder 3 Jahre.

Ungerecht bleibt das alles natürlich, solange nicht auch Bürgergeldempfänger, Flüchtlinge und sonstige Sozialschmarotzer mit einbezogen werden. Da diese aller Erfahrung nach in der Regel jung, kräftig und arbeitsfähig sind, wird für zwei Jahre Bezug von Staatsgeldern ein Arbeitsdienstjahr vorgeschlagen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass vor allem die ärmeren Rentner wegen unglücklicher Umstände den Termin der Einziehung zum Arbeitsdienst nicht mehr erleben. Hier könnte man, analog zu Pflegefällen, die ihre Pflegekosten nicht selbst tragen können, ersatzweise die Kinder …

Oder doch eine andere Lösung?

Deutsches Führungspersonal

Wenn ein junger bildungsferner Rechtsradikaler nach „Informationen“ sucht, wird er sich nicht seriöser Medien bedienen. Er greift auf Internetkanäle rechtsextremer Gruppierungen zurück, weil er da genau diese „Informationen“ bekommt, die er hören bzw. lesen will. Das ist einer der Gründe, warum sich rechtsextremes Gedankengut so erschreckend rasant verbreitet.

Dass ein Erzbischof, in diesem Fall der Bamberger, das offensichtlich ganz genauso macht, ist zumindest bemerkenswert. Wie sonst könnte es sein, dass er von der Kanzel herab die  Nominierung von Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin als einen „innenpolitischen Skandal“ bezeichnet und von ihr als „eine(m) Abgrund an Intoleranz und Menschenverachtung“ spricht. Auch er hat offensichtlich bereitwillig und ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts aufgenommen, was da von radikal-fundamentalistischen Gruppen frei erfunden und im Bundestag lanciert wurde und das zum Anlass für eine verleumderische Diffamierung genommen. Immerhin hat er sich einen Tag später entschuldigt. Er sei „falsch informiert“ gewesen. Tja.

Markus Söder war sicherlich sehr genau informiert darüber, dass kein einziger Vorwurf dieser Hetzkampagne zutreffend war. Dennoch erklärt er, dass er keine Mehrheit für Brosius-Gersdorf mehr sehe. Er sieht also, dass eine frei erfundene Diffamierungskampagne den gewünschten Erfolg hat – und verwahrt sich nicht dagegen. Im Gegenteil: Er versucht, von ihr sogar noch zu profitieren, in zweifacher Hinsicht: Dass ihm diese Kandidatur nicht gepasst hat, hatte er ja schon deutlich gemacht. In einer kaum fassbaren Dreistigkeit erklärt er nun gönnerhaft, dass man schon eine Entscheidung finden werde, „die auch das Gesicht der SPD wahrt“.

Als hätte nicht die Union diese Schmutzkampagne entweder aktiv mitgespielt oder durch Untätigkeit (Spahn) hingenommen, sondern als hätte sich die SPD etwas zuschulden kommen lassen. Wird, wie bei der Kampagne selbst, schon ein bisschen Dreck hängenbleiben bei der SPD. 

Zwei deutsche Spitzenfunktionäre: Ein Erzbischof und ein Ministerpräsident. Für das Verhalten von Bischof Gössl hat Frau Brosius-Gersdorf exakt den passenden Begriff gefunden: infam. Den Begriff, den der Verfasser für das Verhalten von Ministerpräsident Söder für angebracht hält, hier hinzuschreiben, würde zu einer massiven (und vermutlich erfolgreichen) Beleidigungsklage führen.

Also: denkt euch selbst einen aus!

Spahns Zeitenwende

Fähigkeit zu Selbstkritik oder gar zu Schamgefühl gehört nicht zu den Stärken von Jens Spahn. So findet er es völlig in Ordnung, dass er für zig Milliarden Euro Masken zu viel eingekauft hat und dass dabei seine ParteifreundInnen und Geschäftsfreunde Provisionen im hohen zweistelligen Millionenwert eingestrichen haben. So einen Charakter kann man wohl auch nicht integer nennen.

Was er bei der gescheiterten Wahl zu den Bundesverfassungsrichtern getrieben hat, lässt sich aber weder mit Schludrigkeit noch mit einem miesen Charakter erklären.

Zunächst also eine kurze Darstellung der Regelungen bei der Richterwahl:

Die Kandidaten zur Wahl von Bundesverfassungsrichtern werden von den verschiedenen politischen Parteien vorgeschlagen. Das ist vernünftig, denn dadurch wird ein gewisser Proporz politischer Meinungen bei den Richtern erreicht. Allerdings sind die weiteren Regelungen so, dass sie den Verfassungsrichtern vollständige Unabhängigkeit von Parteien, Interessen- und Wählergruppen garantieren: Die Wahl auf 12 Jahre und das Verbot einer Wiederwahl danach soll es den Richtern ermöglichen, es in ihren Urteilen nicht jedermann „recht“ machen zu wollen, sondern zu entscheiden, was ihrer Meinung nach „richtig“ ist. Es ist also durchaus gewünscht, dass in den beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts konträre Positionen gegeneinander abgewogen werden. Dies wird auch deutlich durch die Möglichkeit der Abgabe eines Minderheitenvotums, da es bei dem Streit um die richtige Verfassungsauslegung (und nichts anderes macht das Bundesverfassungsgericht in Streitfragen) durchaus unterschiedliche Meinungen geben kann.

Ein wunderbares Beispiel, wie diese Unabhängigkeit genutzt werden kann, war der ehemalige Verfassungsrichter Roman Herzog. Von der CSU nominiert, ließ er einige von der CSU initiierte Gesetzesvorhaben wegen verfassungsrechtlicher Bedenken krachend scheitern.

Wenn nun eine von der SPD nominierte und vom Richterwahlausschuss (mit den Stimmen der Union) aufgestellte Kandidatin durch ein finanzstarkes Netzwerk aus christlich-fundamentalistischen und rechtsextremen Gruppierungen, die keinerlei demokratische Legitimation besitzen, verhindert werden soll, nur weil sie teilweise linksliberale Meinungen vertritt (in der Frage des Abtreibungsrechts übrigens mit der Zustimmung einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung), liegt der eigentliche Skandal darin, dass die CDU/CSU-Fraktion sich auf dieses antidemokratische Verfahren einlässt und ihr Vorsitzender Spahn sogar noch erklärt, man habe die „inhaltlich fundierten Bedenken“ gegen die Kandidatin unterschätzt – obwohl diese sich längst als rein ideologische Erfindungen herausgestellt haben. Soll man ihm wirklich glauben, dass er, ein Parlamentarier mit jahrzehntelanger Erfahrung, nicht gemerkt hat, dass die geradezu verleumderischen Vorwürfe gegen die SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf bei vielen Mitgliedern seiner Fraktion auf allzu offene Ohren stießen? Oder waren nicht doch seine eigenen Ohren die offensten von allen? Schließlich pflegt er laut taz eine recht gute Beziehung zur Vorsitzenden von Alfa, einer der fundamentalistischen Anti-Abtreibungsorgansiationen, die sich dessen auch erfreut rühmt. Seine Sympathie nach ganz rechts hat er ja mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht, zum Beispiel mit der Forderung, die AfD „wie jede andere Partei“ zu behandeln, was ja schließlich nichts anderes heißt, als diese rechtsextreme Partei auch als potentiellen Koalitionspartner zu sehen.

Natürlich jubelt die AfD am lautesten über die geplatzte Richterwahl, spielt sie ihr doch in zweifacher Hinsicht direkt in die Hände: Die Regierungskoalition ist erheblich beschädigt, aber auch das Bundesverfassungsgericht, das plötzlich im Ruf steht, dass sich dort „kommunistische Menschenhasser“ und „Moralgegner“ tummeln würden und dem so unterschwellig schon mal die Legitimation für ein eventuelles Verbot der AfD genommen werden soll.

Jens Spahn wurde vom Vorsitzenden der CDU, Bundeskanzler Merz, zum Fraktionsvorsitzenden und damit zum mächtigsten Parlamentarier der CDU gemacht. Es steht zu befürchten, dass er damit als Kalb (sehr schiefes Bild) seinen eigenen Metzger (weniger schiefes Bild) gewählt hat, der sich offensichtlich einen Regierungswechsel mit sich selbst als Kanzler und der AfD als Koalitionspartner ziemlich gut (und bald) vorstellen kann.

Der Lügenclub 2

Gut eine Woche nach dem Raketenüberfall Israels auf den Iran findet in den Medien die gewünschte ideologische Verschiebung in der Berichterstattung statt: Während im Ukraine-Krieg noch die kürzeste Meldung eingeleitet wird mit der Formulierung („Im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine“) heißt es im Nahen Osten inzwischen „im Krieg zwischen Israel und dem Iran“. Nach dem Beschuss eines israelischen Krankenhauses durch den Iran wird in den Medien ein israelischer Soldat bei dem beschädigten Gebäude vorgeführt, der empört erklärt, Krankenhäuser dürften nicht angegriffen werden, „sie sollten ein sicherer Raum sein“. Dann wird über Beratungen berichtet, ob „die USA helfen“ könnte, mit Bunker brechenden Bomben die unterirdischen iranischen Atomanlagen zu zerstören. So setzt sich allmählich die gewünschte Perspektive durch: Der Iran ist der Aggressor, Israel das Opfer, dem mit amerikanischen Waffen geholfen werden muss.

So ganz am Rande wird in der „Tagesschau“ vom 21.6. ein Video eingeblendet, in dem der Chef der IAEO, also der internationalen Atombehörde, Rafael Grossi erklärt: „Wir haben bis jetzt noch keinerlei greifbare Beweise dafür, dass es ein Programm oder einen Plan gibt, eine Atomwaffe zu bauen.“ Auf den Webseiten von tagesschau.de findet sich dieses Zitat nicht zum Nachlesen. Da ist immer nur die Rede von Sorgen der IAEO über das Programm und von zu wenig Kooperation des Iran. Man darf gespannt sein (aktuelle Schreibzeit 21.6. 20.48 Uhr), ob das Grossi-Zitat bis zu den tagesthemen überlebt…
(Hat es nicht, Anm. des Verfassers)

Immer mehr erinnert die Situation an den Irak-Krieg von 2003, in dem die USA das Saddam Hussein-Regime „auslöschte“ wegen angeblichen Besitzes von Massenvernichtungswaffen, die es nie gegeben hat:

US-Präsident George W. Bush konnte sich damals einer heftigen innenpolitischen Kritik kaum mehr erwehren, er nutzte den Kriegsvorwand, um davon abzulenken und das amerikanische Volk hinter sich zu vereinen.

Auch Trump sieht sich heftigen Protesten wegen seiner Politik ausgesetzt. Für ihn dürfte die Flucht in einen Krieg etwas schwieriger sein, weil er unter anderem mit dem Versprechen Wahlkampf gemacht hat, die USA würden sich in Zukunft aus internationalen Konflikten heraushalten. Aller Voraussicht nach wird er die USA für „bedroht“ erklären und das Eingreifen im Krieg zur patriotischen Pflicht. Das zieht bei seinen Anhängern immer.

Dass der israelische Regierungschef Netanjahu einen Krieg nach dem anderen führt, um sich diversen juristischen Anklagen und einer langjährigen Haftstrafe zu entziehen, sollte allmählich auch seinen Anhängern in Israel klar werden.

Eines hat er immerhin schon erreicht: Von den Kriegsverbrechen in Gaza, den dort flächendeckend zerstörten Krankenhäusern und den verhungernden Menschen ist in den Medien kaum mehr die Rede.

Es sind übrigens nicht nur die USA, die ihn dabei unterstützen. Auch der deutsche Bundeskanzler sieht keinen Grund, Waffenlieferungen nach Israel zumindest auszusetzen.

Nachtrag um 23.45: Wie zu erwarten, wurden weite Teile der Iran-Berichterstattung aus der Tagesschau in den Tagesthemen wiederholt, Grossis Aussage aber nicht.

Der Lügenclub

Die G7 (ehemals mit Russland noch G8) wurde als Vereinigung der 8 größten Wirtschaftsnationen der Welt gegründet, um weltweite „wirtschaftspolitische Fragen“ zu erörtern, was schon immer nichts anderes hieß, als dass man die Ausbeutung der restlichen Welt möglichst im gegenseitigen Einvernehmen bewerkstelligen wollte. Offiziell wurde in den „gemeinsamen Erklärungen“, die übrigens meistens sehr einvernehmlich waren (man war sich schließlich prinzipiell einig) natürlich erklärt, wie segensreich diese Zusammenarbeit für den Rest der Welt sei.

Über den aktuellen G7-Gipfel berichten Journalisten jetzt mit einer Mischung aus Erstaunen und Hochachtung, dass es „gelungen“ sei, eine gemeinsame Erklärung zum Krieg zwischen Israel und dem Iran zu verabschieden. Die wesentlichen Punkte:

  • Israel hat ein Recht auf Selbstverteidigung.

  • Der Iran darf keine Atomwaffen besitzen.

  • Der Iran ist der Staat, von dem „Instabilität und Terror“ in der Region ausgehen.

  • Deshalb ist es legitim, die die Atomanlagen zu zerstören und das Regime zu stürzen.

Man sieht: Es ist einfach, zu einer gemeinsamen Erklärung zu kommen, wenn man beschließt, Wahrheit und internationales Recht zu ersetzen durch die Absicht, die eigenen Interessen auf der Welt durchzusetzen, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, dies wenigstens ein bisschen irgendwie zu legitimieren. Vermutlich war man sich auch einig, dass das nicht geht – also hat man es gleich bleiben lassen.

Jeder Staat hat tatsächlich das Recht auf Selbstverteidigung. Es ist den Kommentatoren der ARD hoch anzurechnen, dass sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ein sogenannter „Präventivschlag“, wie Israel ihm jetzt durchgeführt hat, völkerrechtlich nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt ist: Es müsse ein gegnerischer Angriff angekündigt sein oder unmittelbar bevorstehen. Beides ist ganz offensichtlich nicht der Fall.

Die G7 haben beschlossen, dass der Iran keine Atomwaffen besitzen soll. Das Regime im Iran bestreitet zwar, diese überhaupt anzustreben, das darf man aber tatsächlich nicht glauben. Nur: Der Iran hat den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben. Er verstößt mit seinem Atomprogramm nicht gegen internationales Recht – nur gegen die Interessen der G7 und Israels. Schwer, damit einen Angriffskrieg zu begründen, noch dazu, wo die ganze Region mit atomar gerüsteten Staaten gesegnet ist: Israel, Indien, Pakistan…

Natürlich ist der Iran ein Terrorregime, wie alle streng theokratischen Systeme, bei denen die weltweite Durchsetzung der eigenen Religion „Staatsraison“ ist. Aber im Augenblick zu behaupten, der Iran sei die Quelle internationalen Terrors in der Region, ist angesichts der Kriegsverbrechen im Gazastreifen und im Westjordanland der blanke Hohn.

Der letzte Punkt behauptet letztlich nichts anderes, als dass sich G7 das „Recht“ nimmt, missliebige Regimes mit Gewalt zu stürzen – ohne jede Rücksicht auf das damit verursachte Leiden der Zivilbevölkerung.

Man darf, nein, man muss darüber erschrecken, dass sich die Mächtigen der Welt gar nicht mehr die Mühe machen, ihre Maßnahmen rechtlich zu legitimieren. Was sich nach diesem Gipfel abgespielt hat, unterstreicht das zusätzlich:

Trump fordert unter anderem, der Iran habe vollständig zu kapitulieren und Teheran müsse „evakuiert“ werden. Eine 15-Millionen-Stadt, in der es kaum mehr Benzin gibt. Sollte dies, wie es Israel im Gaza-Krieg immer macht, als „Schutzmaßnahme“ für die Zivilbevölkerung verkauft und damit eine Bombardierung Teherans gerechtfertigt werden, dann wäre dies glatter Völkermord.

Dass der US-Präsident wie ein besoffener Fussballfan („Schiri, wir wissen, wo dein Auto steht“) erklärt, man wisse, wo sich Chamenei, der oberste Führer des Iran, verstecke und diesem mit Exekution droht, fasst den politischen Stil der Zeit ganz gut zusammen.

Durchaus gruselig auch die Rolle des neuen deutschen Bundeskanzlers: Er stellt sich natürlich hinter die G7-Beschlüsse, packt aber noch ein paar dreiste Lügen obendrauf: Es liege jetzt an der Regierung Irans, „an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, um den Krieg zu beenden. Ansonsten werde Israel „seinen Weg gehen“. (Zuvor hatte der israelische Verteidigungsminister erklärt, man werde auf keinen Fall verhandeln, Israels „Angebot“ bestehe „aus unseren Raketen Bomben“). Er unterstütze auch die Bestrebungen, das Regime im Iran „zu beseitigen“, denn man habe mit „Regime change“ ja schon gute Erfahrungen gemacht. Im Übrigen, übernimmt März eine Lüge seines Vorgängers fast wörtlich, vertraue er darauf, dass Israel die rechtliche Lage im Krieg korrekt einschätze. Von dort wird, nach dem nächsten Kriegsverbrechen, wie immer die Erklärung kommen, man werde „den Fall untersuchen“.

Die Großen der Welt nicken.