Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Art. 6/1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Innenminister de Maizière:
Dies gilt nicht für ausländische Familien, insbesondere nicht für afghanische und syrische.
Der Artikel 6 des Grundgesetzes lässt eine solch flexible Auslegung allerdings gar nicht zu. Der Erlass, Familiennachzug weiterhin zu verbieten, ist auch falsch, weil er dafür sorgt, dass zigtausende alleinstehende (und meist auch junge) Männer in Sammelunterkünften leben müssen, verständlicherweise mit ihrem Leben dort unzufrieden sind und diese Unzufriedenheit sich immer öfter auch in unschönen Aktionen äußert.
Dass Wahlkampftaktik Verstand außen vorlässt, ist nicht neu. Dass Wahlkampftaktik einen Artikel aus dem Verfassungskern außer Kraft setzen kann, ist bemerkenswert.